Die Stadt Erfurt beabsichtigte auf dem Gelände südlich des Ortsteils Erfurt – Stotternheim Baugebiete für gemischte und gewerbliche Nutzungen auf überwiegend unbebauten Ackerflächen zu entwickeln (Bebauungspläne STO 584 „Erfurter Landstraße“ und STO 594 „Östlich Erfurter Landstraße“).
Dabei wurden Grünordnungspläne zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege mit Festsetzungen von Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation der Eingriffe sowie ein Umweltbericht erarbeitet, in dem die ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes dargelegt wurden.